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Achtung Vermieter auf Teneriffa!

Änderungen

Jede touristische Aktivität auf den Kanarischen Inseln unterliegt strengen Regeln und Gesetzen, darunter das Gesetz 7/1995 vom 06-04-1995, das Dekret 20/2003 vom 10-02-2003, die Änderungen des Gesetzes Nr. 7/1995 vom 10-11-2014 und
das Dekret 113/2015 vom 22-05-2013.

Darin wird die illegale touristische Vermietung ohne vorherige Anmeldung als “sehr schwerer Verstoss” festgeschrieben. Die Strafe für diese Verstösse werden festgeschrieben mit: “zwischen 30.001 und 300.000 Euro”.

Neu ist in diesem Jahr überdies, dass die spanische Regierung letztes Jahr ein neues Gesetz zur Steuererklärung (Königlicher Erlass 1070/2017) verabschiedet. Wir bieten Ihnen mit Hilfe unserer rechtsanwaltlichen Partnersozietät die Lösung dafür…

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